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Arbeitszimmer: News zum Thema

Inhalt

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers während der Corona-Krise

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer lassen sich grundsätzlich nur dann steuerlich geltend machen, wenn für diese spezielle betriebliche oder berufliche Tätigkeit, welche in dem Arbeitszimmer verrichtet wird, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Veräußerung der selbst genutzten Immobilie mit Arbeitszimmer steuerfrei

BFH entscheidet gegen die Finanzverwaltung

Kosten für häusliches Arbeitszimmer

Kein Werbungskostenabzug bei nur geringfügiger Nutzung

Arbeitszimmer: Kein Veräußerungsgewinn

Verkauf von Arbeitszimmer im selbst genutzten Wohnheim steuerfrei

Badmodernisierung als Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer

Anteilige Absetzbarkeit von Renovierungskosten

Arbeitszimmer

Kein doppelter Höchstbetrag bei mehreren Einkünften

Aufwendungen für die Arbeitsecke

Kein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug

Telearbeitsplatz kein Arbeitszimmer

Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz unterliegen keiner Abzugsbeschränkung

Arbeitszimmer: Private Mitbenutzung ist steuerschädlich

Arbeitszimmer: Private Mitbenutzung muss unter 10 % liegen!

Steuerliche Behandlung von Arbeitszimmeraufwendungen

Keine Aufteilung der Aufwendungen bei gemischter Nutzung

Arbeitszimmer bei mehreren Einkünften

Keine Aufteilung des Höchstbetrages

Arbeitszimmer bei mehreren Nutzern

Höchstbetragsregelung personenbezogen

Werbungskostenabzug für Arbeitszimmer und Arbeiten von zu Hause aus

Höhere Homeoffice-Pauschale ab 2023 bereits bei überwiegender Tätigkeit von zu Hause aus

Neues zum Arbeitszimmer

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage stellt einen Gewerbebetrieb dar.

Renovierungskosten und Arbeitszimmer

Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung?

Arbeitszimmer Aufwendungen versus Veräußerungsgewinnbesteuerung

Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen.

Wochenendarbeitszimmer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich durch Arbeiten am Wochenende den Steuerabzug von € 1.250,00 sichern.

Haben Sie eine Frage zum Thema? Wir sind Ihr Steuerberater in Tuttlingen und kümmern uns um Ihre Anliegen. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, wir freuen uns Sie kennenzulernen.

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